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Warum eine Energieberatung? Vergleicht man die Baualtersstruktur des derzeitigen Gebäudebestandes, so fällt auf, das die meisten Häuser zu einer Zeit errichtet wurden, in der Energieverbrauch aufgrund der geringen Kosten kaum eine Rolle spielte. Energie wird jedoch nicht mehr zu den bisher günstigen Preisen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das hat zur Folge, das in den nächsten Jahren eine Sanierung von bis zu 50 % des Bestandes ansteht. Die Weichen für die notwendige CO2-Einsparung werden dadurch schon heute gestellt. Als Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms hat die Bundesregierung daher im Jahr 2001 das CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegt. Mit diesem Programm fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur CO2-Minderung und zur Einsparung von Energie in Wohngebäuden. Der Vor-Ort-Beratungsbericht Als staatlich anerkannter Energieberater für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) führe ich BAFA-VOR-ORT-BERATUNGEN durch. Der Beratungsbericht enthält detaillierte Vorschläge zur energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes, einer Kalkulation der Modernisierungs-Kosten sowie einer Berechnung der Amortisationszeit für alle Maßnahmen. Staatliche Förderung Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.Für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2009 festgelegt; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden. Über eine Verlängerung des Programms entscheidet der Richtliniengeber rechtzeitig vor Ablauf.Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. (Quelle: www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung) KfW-60 / KfW-40 Haus, Passivhaus- Standard Als zertifizierter Passivhausplaner führe ich die energetische Optimierung Ihres Gebäudes zum KfW-60 /KfW-40 Energiesparhaus oder des Passivhaus-Standards durch. >> weiter |
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